Tanzverbot an Feiertagen
Ostern ist vorbei und zwischen den vielen Schoko-Osterhasen und bunten Eiern haben wir uns mal mit einem ganz anderen Thema beschäftigt: dem Tanzverbot.
Aber was ist damit überhaupt gemeint, muss man das Tanzverbot wirklich einhalten? Was passiert, wenn man trotzdem tanzt? Und warum dürfen Musiker trotzdem Konzerte geben?
Das Gesetz
Das Tanzverbot steht im sogenannten „Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage”.An den dort genannten Tagen sind keinerlei öffentliche Veranstaltungen erlaubt, weder Tanz- und Musikveranstaltungen, noch Sportveranstaltungen, die über den üblichen „Schank- und Speisebetrieb” hinausgehen. Bei Nichtbeachtung des Gesetzes erfolgt neben einer Verwarnung auch eine Geldstrafe für den Veranstalter. An diesen Tagen soll der „ernste Charakter“ gewahrt werden.
Insgesamt könnte man etwas provokant sagen: Habt an Feiertagen bitte keinen Spaß!
Unterschiede in den Bundesländern
Jedoch wird dieses Gesetz in den Bundesländern durchaus sehr unterschiedlich gehandhabt. Während in Bayern der Aschermittwoch, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie Heilig Abend zu den sogenannten „stillen Feiertagen“ zählen und dann das Tanzverbot in Kraft tritt, gilt das Tanzverbot in Berlin nur an Karfreitag, am Volkstrauertag und Totensonntag. Die meisten Tage mit Tanzverbot hat Hessen mit insgesamt 15 Tagen (Neujahr, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Ostersonntag, Ostermontag, Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Fronleichnam, Volkstrauertag, Totensonntag, Heilig Abend, sowie am 1. Und 2. Weihnachtstag).
Viele werden jetzt ein großes Fragezeichen über dem Kopf haben und sich wundern, da viele unserer geliebten Musiker am Osterwochenende trotzdem Konzerte gegeben haben, wie etwa Kärbholz und Frei.Wild und dass viele Clubs ihre Türen geöffnet haben. Keine Sorge, niemand hat sich strafbar gemacht und keiner wird wegen einem Konzert- oder Clubbesuch in der Hölle landen: das Tanzverbot hat an den meisten Feiertagen eine zeitliche Begrenzung! Wie etwa in Hessen von 4 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags, lediglich an Heilig Abend von 17 Uhr bis 0 Uhr und an Karfreitag und Karsamstag ganztägig. Auch hier hat jedes Bundesland eigene Regelungen und Schlupflöcher, die es uns ermöglichen, trotzdem auf Konzerte und in Clubs zu gehen, um dem Alltag zu entfliehen und den Tag mit Gleichgesinnten zu verbringen.
Letztlich bleibt nur noch zu sagen: Wir tanzen nicht, wir pogen!
Redaktionell verantwortlich für diesen Artikel:
Julia, für immer 30,5 Jahre alt, aus Kassel. 2018 aus Liebe zur Musik und der Lust zum Schreiben zu VRR gekommen, um ihre überschüssige Energie und Kreativität und schlagfertige Ausdrucksweise auf Papier zu bringen. Nachdem sie einmal versehentlich zur Kamera griff, legt sie diese kaum noch aus der Hand. Sie und ihre Nikon trotzen Wind & Wetter, um das perfekte Bild einzufangen.